Besonders flexibel und für besser verdienende Mitarbeiter geeignet ist die Pensionszusage. Dabei gibt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter ein verbindliches Versorgungsversprechen ab, d.h. er sagt eine Betriebsrente zu. Dafür muss das Unternehmen Pensionsrückstellungen bilden. Die durch die Pensionszusage entstehenden Risiken (z.B. dass Sie länger leisten müssen, als angenommen), werden durch eine Rückdeckungsversicherung ausgeschlossen. Pensionsrückstellungen reduzieren Ihre Steuerpflicht und sorgen für Liquidität, da diese Gelder im Unternehmen bleiben.
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